Petition
zu berufsbegleitenden Studiengängen

Der Bayerische Landtag wolle beschließen:

Die berufsbegleitenden Studiengänge in der jetzt angedachten Form werden nicht eingeführt. Stattdessen sollen die bereits bestehenden Studiengänge ausfinanziert werden, um die Qualität von Studium, Lehre und Forschung angesichts steigender Studierendenzahlen gewährleisten zu können. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe aus Landesvertretern, Studierenden-vertretungen und Hochschulleitungen gebildet, um ein aus dem Diskurs aller Beteiligten entstehendes Konzept zur Einführung von berufsbegleitenden Studiengängen zu erarbeiten.

Petition
zu Forschungsprofessuren

Der Bayerische Landtag wolle beschließen:

Die von der Staatsregierung geplante Einführung von Forschungsprofessuren wird abgelehnt. Die Forschungsprofessur führt zu einer Verschlechterung der Lehrsituation an den bayerischen Hochschulen und separiert Lehre von Forschung. Die Forschungsprofessur wird von den bayerischen Universitäten und Studierenden abgelehnt und darf somit auch keinen Eingang in den Hochschulraum des Freistaats finden. An Stelle der Forschungsprofessur sollen die bestehenden Regelungen zur Freistellung für die Forschung weiterentwickelt werden.

Unterzeichner

4661 Personen haben sich gegen die 3000 Euro Studiengebühren für berufsbegleitende Studiengänge ausgesprochen.

4646 Personen haben sich gegen die reine Foschungsprofessur ausgesprochen.


Die Unterschriften werden in Kürze der Landtagspräsidentin des bayerischen Landtags überreicht.

Vielen Dank an alle UnterzeichnerInnen!

Begründung
zur Petition gegen
berufsbegleitende Studiengänge

Seit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren an den bayerischen Hochschulen gilt: Nur wer zahlt, darf auch studieren. Mit der anstehenden Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes möchte die Staatsregierung den Weg für Studiengebühren von bis zu 3000 Euro pro Semester für so genannte berufsbegleitende Studiengänge ebnen. Dieses Vorhaben ist aus Sicht der Studierenden abzulehnen.

Bayern wäre mit der Verabschiedung der Novelle das erste Bundesland, das die Verantwortung für grundständige Studiengänge komplett abgibt.

Der Rückzug des Staates aus der Hochschulfinanzierung erreicht somit einen neuen Höhepunkt. Das gesellschaftliche Gut Bildung wird mehr und mehr zu einer Ware. Bereits heute müssen Studierende während ihres Studiums arbeiten, um es finanzieren zu können.
Wählen Studierende nun "berufsbegleitende Studiengänge", werden sie noch stärker zur Kasse gebeten. Dies führt dazu, dass Menschen, die arbeiten müssen, um sich ein Studium zu finanzieren, vom Studium ausgeschlossen werden. Die Höhe der Gebühren ist so hoch angelegt, dass ein Normalverdiener fast ein Viertel seines monatlich verfügbaren Einkommens für das Bezahlen der Gebühren zurücklegen müsste. Anders als bei den bisherigen Studiengebühren, will die Staatsregierung die Gebühren zudem für das berufsbegleitende Studium per Verordnung, also ohne Zustimmung des Parlaments erhöhen können. Das bedeutet, dass die Staatsregierung in Zukunft beliebig an der Gebührenschraube drehen könnte. Wenn sich zunehmend mehr Menschen ein Studium nicht mehr leisten können, kann von freier Bildung keine Rede mehr sein.

Der Gesetzentwurf definiert berufsbegleitende Studiengänge wie folgt: "Studiengänge können als berufsbegleitende Studiengänge angeboten werden. Sie sind von der Hochschule so zu gestalten, dass sie neben einer Berufstätigkeit absolviert werden können." Mit dieser äußert unscharfen Definition besteht die Möglichkeit, dass der Kreis der gebührenpflichtigen Studierenden größer wird, als derzeit suggeriert wird. Da die Berufstätigkeit für das berufsbegleitende Studium selbst keine Voraussetzung ist, besteht die Gefahr, dass normale Studienplätze sukzessiv durch Studienplätze in Gebührenstudiengängen ersetzt werden sollen. Damit könnten ganze Studiengänge künftig nur "berufsbegleitend", also gegen eine hohe Gebühr, angeboten werden.

Die zusätzliche Lehrbelastung in "berufsbegleitenden Studiengängen" soll mit der Möglichkeit, diese Aufgabe auch im Nebenamt ausführen zu können, umgangen werden. Die bereits jetzt überlasteten Lehrenden werden diese zusätzliche Vergütung gerne annehmen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dadurch andere Verpflichtungen - etwa die normale Lehre - leiden werden.

Begründung
zur Petition gegen
Forschungsprofessuren

Um den Wissenschaftsstandort Bayern international wettbewerbsfähiger zu machen, will die bayerische Staatsregierung Forschungsprofessuren - also Professuren, die von der Lehrverpflichtung befreit werden - einführen. So sollen attraktive Arbeitsbedingungen für Spitzenforscherinnen und -forscher geschaffen werden und die Forschung in Bayern gestärkt werden.

Dieses Vorhaben ist kurzfristig gedacht und schafft keine nachhaltigen Verbesserungen und keinen langfristig wettbewerbsfähigeren Wissenschaftsstandort Bayern.
Durch die Entbindung von der Lehre kann es im besten Fall zwar möglich sein, dass begehrte Forscherinnen und Forscher nach Bayern geholt werden. Ohne eine Kopplung der Lehre an die Forschung, die von diesen betrieben wird, fällt die Lehre noch weiter hinter die Forschung zurück. Studierende und somit Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können nicht von den Erkenntnissen der Forschung profitieren. Das Studium in Bayern befähigt somit zukünftige Forscherinnen und Forscher nicht dazu, selbst Spitzenforschung zu betreiben. Somit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit Bayerns langfristig verschlechtert.

Durch die Einführung von Forschungsprofessuren würde also die Einheit von Forschung und Lehre aufgegeben, was zudem kleine Fächer noch weiter schwächt und in die Bedeutungslosigkeit drängt, sobald das Studium in diesen Fächern nicht mehr mit der aktuellen Forschung verzahnt ist. Die Studierenden erhalten keine Einblicke in aktuelle Forschungsfelder wodurch das Studium an Relevanz verliert. Dem Nachwuchs wird der Einstieg in die Wissenschaft erschwert.

Darüber hinaus führt die Entbindung der Professoren von der Lehre zu einer Minderung der Lehrkapazität an sich. Gerade vor dem Hintergrund des kommenden doppelten Abiturjahrganges und dem Wegfall der Wehrpflicht sowie ohnehin steigenden Studierendenzahlen wird es weniger Lehrende für mehr Studierende geben. Die Konsequenz daraus ist eine dramatisch abnehmende Qualität der Lehre.

Mit meiner Unterzeichnung fordere ich deshalb, dass die Einheit von Forschung und Lehre in Bayern nicht aufgegeben wird: Alle Professuren sollen an den Lehrbetrieb an- und in ihn eingebunden sein.
Forschungsprofessuren sollen nicht eingeführt werden, um ein vollwertiges Studium in Bayern zu ermöglichen und den Wissenschaftsstandort Bayern nicht zu schwächen.

Hintergründe

Das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) ist die Gesetzesgrundlage, die für die staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen sowie das Studentenwerk des Freistaats Bayern gilt. Hier sind unter anderem die Aufgaben, Finanzierung, Aufbau und Organisation der Hochschulen geregelt, aber auch Studienvoraussetzungen, Prüfungen, Studiengebühren und die Studierendenvertretung. In der Pressemitteilung vom 03.08.2010 machte das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst deutlich, dass und wie das BayHSchG erneut novelliert wird. Änderungen hierbei sind unter anderem die Einrichtung von berufsbegleitenden Studiengängen und von reinen Forschungsprofessuren. Wer genaueres wissen will, kann dies hier nachlesen. Das Bayerische Hochschulgesetz findet man hingegen hier.

Unterzeichner

4661 Personen haben sich gegen die 3000 Euro Studiengebühren für berufsbegleitende Studiengänge ausgesprochen.

4646 Personen haben sich gegen die reine Foschungsprofessur ausgesprochen.


Die Unterschriften werden in Kürze der Landtagspräsidentin des bayerischen Landtags überreicht.

Vielen Dank an alle UnterzeichnerInnen!

Aktionen

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Unterzeichnen


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Presse

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